Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Seeberger GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere den Anforderungen aus der Richtlinie (EU) 2016/2102 und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website gruppe.seeberger.de und bezieht sich auf den Stand vom 14.03.2025.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Barrierefreiheit der Website wird derzeit umfassend geprüft und schrittweise optimiert. Unser Ziel ist es, die Anforderungen des WCAG-Standards (Version 2.1 AA) zu erfüllen. Geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden in den kommenden Monaten umgesetzt; die Ergebnisse der Überprüfung werden an dieser Stelle veröffentlicht.
Welche Bereiche sind derzeit nicht barrierefrei?
Da wir uns in einer laufenden Prüfung nach den Kriterien der WCAG 2.1 AA befinden, werden eventuell bestehende Barrieren erst nach Abschluss der Analyse im Detail dokumentiert. Aktuell ist uns bewusst, dass noch folgende Aspekte optimiert werden müssen:
- Alternativtexte für einige Bilder
- Tastaturbedienbarkeit in einzelnen Formularbereichen
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf gruppe.seeberger.de auffallen, oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit und unseren Maßnahmen, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Anschrift:
Seeberger GmbH
Hans-Lorenser-Straße 36
89079 Ulm
Deutschland
Telefon: +49 (0)731 4093-0
Fax: +49 (0)731 4093-66 5000
E-Mail: info@seeberger.de
Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren
Sollte uns Ihr Feedback nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, haben Sie die Möglichkeit, sich im Rahmen der geltenden Vorschriften an folgende Stelle zu wenden:
Zuständige Marktüberwachung
Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zum 28. Juni 2025 werden für Unternehmen im privaten Sektor (wie Seeberger) die jeweils zuständigen Landesbehörden (Marktüberwachungsbehörden) Ansprechpartner sein. Für Baden-Württemberg wird dies voraussichtlich beim zuständigen Ministerium oder einem nachgeordneten Regierungspräsidium angesiedelt sein. Sobald die konkrete Stelle final festgelegt ist, werden wir diese Informationen hier ergänzen.
Schlichtungsstelle nach § 16 BGG
Unabhängig davon können Sie sich bei Konflikten, die Barrierefreiheit betreffen, an die Schlichtungsstelle BGG beim/bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:
Adresse: Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
E-Mail: schlichtungsstelle@behindertenbeauftragter.de
Website: www.behindertenbeauftragter.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/1_Schlichtungsstelle.html
Die Schlichtungsstelle BGG unterstützt bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei, und Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.