Verantwortung entlang der eigenen Wertschöpfungskette zu übernehmen ist Seeberger seit langem ein Anliegen. Die Vorgaben des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) begreift das Familienunternehmen daher als Herausforderung und Chance. Obwohl rechtlich nicht dazu verpflichtet, arbeitet Seeberger bereits jetzt an der Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten des Gesetzes. Denn faire Lieferpartnerschaften und der Respekt vor Mensch und Natur in den Ursprungsländern seiner Produkte sind für das Unternehmen selbstverständlich.
„Das LkSG sehen wir als wichtigen Schritt in die richtige Richtung, nämlich hin zu mehr Verantwortlichkeit der Unternehmen für jeden einzelnen Schritt vom Anbau der Rohstoffe über die Herstellung der Produkte bis ins Supermarktregal“, sagt Seeberger-Geschäftsführer Ralph Beranek. „Diesen Anspruch und ein passendes Lieferant:innen-Monitoring haben wir bei Seeberger schon lange. Noch gilt das LkSG nicht für Unternehmen unserer Größe. Dennoch haben wir ein Konzept vorbereitet, um dessen Vorgaben umzusetzen. Denn das neue Gesetz liefert uns wichtige Impulse für unsere Nachhaltigkeitsstrategie und unsere Vision: 100 Prozent Transparenz in der Lieferkette zu erreichen.“
Im neu erschienenen fünften Nachhaltigkeitsbericht für den Zeitraum 2020/2021 informiert Seeberger darüber, wie das Unternehmen die Herausforderung LkSG angeht und wie sich das Thema der Lieferkettenverantwortung in die umfassende Nachhaltigkeitsstrategie „Naturwelt“ einfügt mit den weiteren Handlungsfeldern Kreislaufwirtschaft, Klimaschutz und Gemeinschaft. Der Bericht wurde erneut in Anlehnung an die strengen Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) erstellt. Mehr erfahren: Seeberger Nachhaltigkeitsbericht (Berichtszeitraum 2020-2021)
„Unsere Lieferketten heute sind hochkomplex, während gleichzeitig die Ansprüche unserer Kund:innen steigen“, erläutert Beranek. „Sie wollen sicher sein, dass unsere Naturprodukte im Einklang mit Menschenrechten und Umweltschutz hergestellt werden. Und das finden wir gut so! Denn für uns macht die besondere Seeberger-Qualität aus, dass wir jede Nuss, jede Frucht und jede Kaffeebohne auf ihrem Weg vom Ursprung bis nach Ulm genau im Auge behalten.“. Das ist das Prinzip, nach dem wir schon seit über 175 Jahren arbeiten.
Das Seeberger Konzept: Auf dem Weg zu 100 Prozent Transparenz in der Lieferkette
Auch wenn das Unternehmen mit seinen gut 800 Mitarbeiter:innen gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist, nimmt Seeberger das LkSG zum Anlass, bestehende Aktivitäten auf den Prüfstand zu stellen und neu zu strukturieren.
„Auf Basis der LkSG-Vorgaben haben wir unsere Nachhaltigkeitsleitlinien geschärft und unser Lieferant:innen-Monitoring optimiert. Wir wollen genau wissen, unter welchen Bedingungen unsere Zutaten angebaut werden. Der Weg dahin geht über mehr Transparenz, mehr Verbindlichkeit in der Zusammenarbeit mit den Lieferant:innen in den Ursprungsländern unserer Naturprodukte und den Ausbau der langjährigen Partnerschaften.“
Ralph Beranek, Geschäftsführer Seeberger
Das LkSG-konforme Lieferant:innen-Monitoring basiert bei Seeberger auf 3 Pfeilern:
1) Einkaufsbedingungen: In die vertraglichen Vereinbarungen fließen bereits Nachhaltigkeitsvorgaben mit ein, die von den Lieferunternehmen gewährleistet werden müssen.
2) Transparenzanalyse: Im Mittelpunkt steht hier die Frage, bis zu welcher Stufe in der Lieferkette Seeberger aktuell die Herkunft jedes einzelnen Rohstoffes zurückverfolgen kann: Ist dies nur bis zum Zwischenhändler oder gar bis zur Plantage möglich? Den Ursprung eines Rohstoffes zu kennen, ist die zentrale Voraussetzung, um überhaupt auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Verstöße aufmerksam zu werden.
3) Risikoanalyse: Für eine Einschätzung, welche Risiken bei einem Rohstoff bestehen können, kombiniert Seeberger die Recherche von öffentlich verfügbaren Informationen, regelmäßige standardisierte Befragungen der Lieferant:innen und regelmäßige Reisen in die Ursprungsländer der Rohstoffe. Dort machen sich die Einkäufer:innen ein eigenes direktes Bild.
Die Ergebnisse dieser Analysen dienen als Basis für gezielte Maßnahmen, mit denen Seeberger in den Austausch mit Lieferpartner:innen tritt und den nachhaltigen Rohstoffbezug sicherstellt. Mit dem Konzept befindet sich Seeberger gerade in der Testphase. Die entsprechenden Maßnahmen wurden bisher bei rund zehn Lieferant:innen getestet, um Optimierungen einfließen zu lassen. Formale Anforderungen des LkSG wie die Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und Umweltschutz, ein Whistleblower-Tool auf der Gruppen-Webseite und die regelmäßige öffentliche Berichterstattung bereitet das Unternehmen derzeit vor.
Das LkSG im Überblick:
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesregierung verpflichtet Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Es gilt ab 1. Januar 2023 für Unternehmen mit 3.000 und ab 2024 mit 1.000 Beschäftigten.
Die Vorgaben des LkSG basieren auf fünf so genannten Sorgfaltspflichten der Unternehmen: Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und Umweltschutz, Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren, Dokumentations- und Berichtspflicht.
Ziele: Kinder- und Zwangsarbeit verhindern, fairen Handel unterstützen und angemessene Löhne zahlen, landwirtschaftliche Wertschöpfungsketten fördern, für Mensch und Umwelt gefährliche Stoffe verbieten.
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